Bitte beachten Sie, daß nur noch unsere 18m Arbeitsbühne zur Verfügung steht.
Sollten Sie eine größere Arbeitsbühne benötigen, bitten wir um telefonische Rücksprache.
Mietund
Geschäftsbedingungen
§ 1 Gültigkeit
Wir vermieten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, Soweit im
Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit
widersprochen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Vermietungen, selbst dann,
wenn beim Zustandekommen der Verträge nicht ausdrücklich auf die
Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.
Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so gilt die Regelung, die dem mit der unwirksamen Bedingung beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
§ 2 Einsatzbedingungen
Wir verpflichten uns, dem Mieter für die im Mietvertrag genannte Zeit ein
technisch einwandfreies Gerät zu überlassen. Wir sind berechtigt, dem
Mieter anstelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein für den Einsatzzweck
gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen.
Fehleinschätzungen der richtigen Arbeitshöhe, der seitlichen Reichweite
usw., die nicht auf unserem Verschulden beruhen, berechtigen nicht zur
vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages.
Der Mieter haftet allein für die Einsatzmöglichkeit des Gerätes wie z.B.
den Zugang zum Grundstück, das Vorliegen behördlicher Genehmigungen
und ausreichende Tragfähigkeit des Untergrunds. Er ist verpflichtetuns
auf etwa im Einsatzbereich vorhandene Kanäle, Dohlen, Tiefgaragen
und sonstige Gewichtsbeschränkungen hinzuweisen. Selbstfahrer sind
verpflichtet, sich vor Einsatz der Arbeitsbühne über etwaige Gewichtsbeschränkungen
zu informieren.
§ 3 Gestellung von Per sonal
Wenn eine Arbeitsbühne mit Personal vermietet wird, obliegt die Bedienung
ausschließlich unserem Fachpersonal. Es gilt der jeweils gültige Tarif.
Alle in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, die sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen.
§ 4 Selbstfahr er
Selbstfahrer werden bei Übergabe in die Bedienung des Gerätes eingewiesen.
Nur eingewiesene Personen sind zum Bedienen der Arbeitsbühne
berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät auf betriebsfähigen
und einwandfreien Zustand zu untersuchen. Etwaige Mängel sind sofort
zu rügen. Er verpflichtet sich, die Arbeitsbühne nur im Rahmen der zulässigen
Korbbelastung in Betrieb zu nehmen. Eine Weitergabe des Gerätes
an Dritte gleichgültig
ob entgeltlich oder unentgeltlich ist
nicht zulässig.
Beim Auftreten von Defekten ist das Gerät unverzüglich stillzulegen und
uns sofort Nachricht zu geben. Wird die Arbeitsbühne beschädigt (z.B. bei
unsachgemäßer Handhabung) oder stark verschmutzt (z.B. mangelhafte
Abdeckung bei Maleroder
Schweißarbeiten) so trägt der Mieter die Reparatur
und Ausfallkosten. Sandstrahlarbeiten sind generell untersagt.
Es gilt der jeweils gültige Tarif. Die Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Mietzeit bezieht sich auf eine
Einsatzdauer von 9 Stunden je Tag einschließlich Anund
Abfahrt und
Einweisung. Auslieferung und Rücknahme der Geräte zwischen 7.00 Uhr und
17.00 Uhr.
§ 5 Fr isten und Ter mine
Terminvereinbarungen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Rückgabe
des Gerätes durch den Vormieter. Soweit sie nicht ausdrücklich als
Fixtermin gekennzeichnet sind, sind sie unverbindlich. Für etwaige dem
Mieter entstehende Schäden haften wir nur im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Der Mieter ist in diesem Falle befugt, uns eine
Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Mietzeit beginnt bei Übergabe
des Gerätes an den Mieter. Die Einweisungszeit zählt zur Mietzeit.
Ar tlenbur ger Str aße 25
23556 Lübeck
§ 6 Gewähr leistung, Haftung, Ver sicher ung
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen
schriftlich erhoben werden. Bei später erhobenen Mängelrügen ist
jeder
Anspruch ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger und begründeter
Mängelrüge beseitigen wir den Mangel. Die Mietzeit verlängert sich
um die Zeit der Mängelanzeige bis zur Mangelbeseitigung. Bei
rechtzeitig gerügtem und von uns zu vertretendem Mangel, kann der
Mieter den Mietzins für den Zeitraum des Ausfalls des Gerätes
anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche
insbesondere solche auf Schadenersatz sowie außervertragliche
Ansprüche sind ausgeschlossen soweit wir nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben. Jedwede Haftung des Vermieters für
Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich abbedungen.
Der Mieter haftet für alle Schäden an dem von ihm gemieteten Gerät,
die
während der Mietzeit durch sein Verschulden entstehen. Wir haben
für das gemietete Gerät eine Maschinen/
Kaskoversicherung mit
Selbstbeteiligung abgeschlossen. Der Mieter stellt den Vermieter
insoweit von Schadenersatzansprüchen frei, als er Dritten mit der
Arbeitsbühne Schäden zufügt. Unabhängig davon ist der Mieter
verpflichtet, zumindest für die Dauer der Gerätebenutzung eine
BetriebshaftpflichtVersicherung
abzuschließen.
Die persönliche Haftung des Mieters für von ihm verursachte
Schäden wird durch den Abschluß der Versicherung nicht
aufgehoben. Dies gilt insbesondere für die Selbstbeteiligung sowie
nicht versicherte Schäden.
§ 7 Abtr etung, Unter ver mietung
Die Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters, sei es auf Erfüllung,
Gewährleistung oder Schadenersatz wird hiermit ausgeschlossen.
Eine Untervermietung der Arbeitsbühne oder unentgeltliche
Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
§ 8 Zahlungsbedingungen und Ger ichtsstand
Die vereinbarte Miete zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer
sowie Versicherungsgebühren ist mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarung im voraus zu entrichten. Dasselbe gilt bei
Verlängerung der Mietzeit. Schecks und Wechsel werden nur
aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und zwar
erfüllungshalber hereingenommen. Diskontspesen trägt der Mieter.
Eingehende Zahlungen des Mieters werden auch bei anderer Bestimmung
zunächst auf die älteste Schuld verrechnet. Bei Verzug des
Mieters werden 6% über Bundesbankdiskont, mindestens jedoch 9%
Zins auf die offene Restschuld berechnet. Der Vermieter hat das
Recht, das Gerät in Besitz zu nehmen. Im Verzugsfall sind wir
außerdem berechtigt, von der Erfüllung des Vertrages ganz oder
teilweise zurückzutreten und als Ersatz eine Pauschale von 25% des
Auftragswertes zu berechnen, soweit wir keinen höheren Schaden
nachweisen oder der Mieter nachweist, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden enstanden sei. Eine Aufrechnung des Mieters mit
Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn dessen Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für die Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche sich aus der
Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck, soweit
dies gesetzlich vereinbart werden kann. Wir sind jedoch befugt, den
Mieter auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Stand Januar 2006
H.JUNGHANS Sanitär GmbH