Bitte beachten Sie, daß nur noch unsere 18m Arbeitsbühne  zur Verfügung steht.

Sollten Sie eine größere Arbeitsbühne benötigen, bitten wir um telefonische Rücksprache.

Mietund

Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit

Wir vermieten ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, Soweit im

Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit

widersprochen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Vermietungen, selbst dann,

wenn beim Zustandekommen der Verträge nicht ausdrücklich auf die

Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.

Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,

so gilt die Regelung, die dem mit der unwirksamen Bedingung beabsichtigten

wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

§ 2 Einsatzbedingungen

Wir verpflichten uns, dem Mieter für die im Mietvertrag genannte Zeit ein

technisch einwandfreies Gerät zu überlassen. Wir sind berechtigt, dem

Mieter anstelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein für den Einsatzzweck

gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen.

Fehleinschätzungen der richtigen Arbeitshöhe, der seitlichen Reichweite

usw., die nicht auf unserem Verschulden beruhen, berechtigen nicht zur

vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages.

Der Mieter haftet allein für die Einsatzmöglichkeit des Gerätes wie z.B.

den Zugang zum Grundstück, das Vorliegen behördlicher Genehmigungen

und ausreichende Tragfähigkeit des Untergrunds. Er ist verpflichtetuns

auf etwa im Einsatzbereich vorhandene Kanäle, Dohlen, Tiefgaragen

und sonstige Gewichtsbeschränkungen hinzuweisen. Selbstfahrer sind

verpflichtet, sich vor Einsatz der Arbeitsbühne über etwaige Gewichtsbeschränkungen

zu informieren.

§ 3 Gestellung von Per sonal

Wenn eine Arbeitsbühne mit Personal vermietet wird, obliegt die Bedienung

ausschließlich unserem Fachpersonal. Es gilt der jeweils gültige Tarif.

Alle in unseren Preislisten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, die sich

zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen.

§ 4 Selbstfahr er

Selbstfahrer werden bei Übergabe in die Bedienung des Gerätes eingewiesen.

Nur eingewiesene Personen sind zum Bedienen der Arbeitsbühne

berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät auf betriebsfähigen

und einwandfreien Zustand zu untersuchen. Etwaige Mängel sind sofort

zu rügen. Er verpflichtet sich, die Arbeitsbühne nur im Rahmen der zulässigen

Korbbelastung in Betrieb zu nehmen. Eine Weitergabe des Gerätes

an Dritte gleichgültig

ob entgeltlich oder unentgeltlich ist

nicht zulässig.

Beim Auftreten von Defekten ist das Gerät unverzüglich stillzulegen und

uns sofort Nachricht zu geben. Wird die Arbeitsbühne beschädigt (z.B. bei

unsachgemäßer Handhabung) oder stark verschmutzt (z.B. mangelhafte

Abdeckung bei Maleroder

Schweißarbeiten) so trägt der Mieter die Reparatur

und Ausfallkosten. Sandstrahlarbeiten sind generell untersagt.

Es gilt der jeweils gültige Tarif. Die Preise verstehen sich zuzüglich der

jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Mietzeit bezieht sich auf eine

Einsatzdauer von 9 Stunden je Tag einschließlich Anund

Abfahrt und

Einweisung. Auslieferung und Rücknahme der Geräte zwischen 7.00 Uhr und

17.00 Uhr.

§ 5 Fr isten und Ter mine

Terminvereinbarungen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Rückgabe

des Gerätes durch den Vormieter. Soweit sie nicht ausdrücklich als

Fixtermin gekennzeichnet sind, sind sie unverbindlich. Für etwaige dem

Mieter entstehende Schäden haften wir nur im Falle von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Der Mieter ist in diesem Falle befugt, uns eine

Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf, vom Vertrag zurückzutreten.

Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Mietzeit beginnt bei Übergabe

des Gerätes an den Mieter. Die Einweisungszeit zählt zur Mietzeit.

Ar tlenbur ger Str aße 25

23556 Lübeck

§ 6 Gewähr leistung, Haftung, Ver sicher ung

Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen

schriftlich erhoben werden. Bei später erhobenen Mängelrügen ist

jeder

Anspruch ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger und begründeter

Mängelrüge beseitigen wir den Mangel. Die Mietzeit verlängert sich

um die Zeit der Mängelanzeige bis zur Mangelbeseitigung. Bei

rechtzeitig gerügtem und von uns zu vertretendem Mangel, kann der

Mieter den Mietzins für den Zeitraum des Ausfalls des Gerätes

anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche

insbesondere solche auf Schadenersatz sowie außervertragliche

Ansprüche sind ausgeschlossen soweit wir nicht vorsätzlich oder

grob fahrlässig gehandelt haben. Jedwede Haftung des Vermieters für

Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich abbedungen.

Der Mieter haftet für alle Schäden an dem von ihm gemieteten Gerät,

die

während der Mietzeit durch sein Verschulden entstehen. Wir haben

für das gemietete Gerät eine Maschinen/

Kaskoversicherung mit

Selbstbeteiligung abgeschlossen. Der Mieter stellt den Vermieter

insoweit von Schadenersatzansprüchen frei, als er Dritten mit der

Arbeitsbühne Schäden zufügt. Unabhängig davon ist der Mieter

verpflichtet, zumindest für die Dauer der Gerätebenutzung eine

BetriebshaftpflichtVersicherung

abzuschließen.

Die persönliche Haftung des Mieters für von ihm verursachte

Schäden wird durch den Abschluß der Versicherung nicht

aufgehoben. Dies gilt insbesondere für die Selbstbeteiligung sowie

nicht versicherte Schäden.

§ 7 Abtr etung, Unter ver mietung

Die Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters, sei es auf Erfüllung,

Gewährleistung oder Schadenersatz wird hiermit ausgeschlossen.

Eine Untervermietung der Arbeitsbühne oder unentgeltliche

Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Ger ichtsstand

Die vereinbarte Miete zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer

sowie Versicherungsgebühren ist mangels anderweitiger schriftlicher

Vereinbarung im voraus zu entrichten. Dasselbe gilt bei

Verlängerung der Mietzeit. Schecks und Wechsel werden nur

aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und zwar

erfüllungshalber hereingenommen. Diskontspesen trägt der Mieter.

Eingehende Zahlungen des Mieters werden auch bei anderer Bestimmung

zunächst auf die älteste Schuld verrechnet. Bei Verzug des

Mieters werden 6% über Bundesbankdiskont, mindestens jedoch 9%

Zins auf die offene Restschuld berechnet. Der Vermieter hat das

Recht, das Gerät in Besitz zu nehmen. Im Verzugsfall sind wir

außerdem berechtigt, von der Erfüllung des Vertrages ganz oder

teilweise zurückzutreten und als Ersatz eine Pauschale von 25% des

Auftragswertes zu berechnen, soweit wir keinen höheren Schaden

nachweisen oder der Mieter nachweist, dass kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden enstanden sei. Eine Aufrechnung des Mieters mit

Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn dessen Ansprüche

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Für die Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche sich aus der

Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck, soweit

dies gesetzlich vereinbart werden kann. Wir sind jedoch befugt, den

Mieter auch an seinem allgemeinen

Gerichtsstand zu verklagen.

Stand Januar 2006

H.JUNGHANS Sanitär GmbH

Kontakt:

 

H. JUNGHANS

 

Sanitär GmbH
Artlenburger Straße 25
23556 Lübeck

Tel.: 0451 / 4 35 23
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