Wie kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche
Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Eine Rechtsberatung darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht durchführen.