Sachverständiger

Öffentlich bestellter & vereidigter (Öbuv-) Sachverständiger

Wie kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Eine Rechtsberatung darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht durchführen.

Henning Junghans

Von der Handwerkskammer Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Kontakt:

 

H. JUNGHANS

 

Sanitär GmbH
Artlenburger Straße 25
23556 Lübeck

Tel.: 0451 / 4 35 23
Fax: 0451 / 4 55 89

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