Hebeanlagen

1. KESSEL-Hebeanlage   

   Aqualift ® F für

   fäkalienhaltiges Abwasser

3. Schaltgerät

2. KESSEL-Hebeanlage 

    Aqualift ® S für

    fäkalienfreies Abwasser

4.Entlüftungsleitung
3. Druckleitung 5. Abwasserzulauf
   

Grundsätzlich sind nach DIN EN 12056, alle über der Rückstauebene
(i.a.R. Höhe der Straßenoberkante) liegenden Entwässerungsgegenstände
mit natürlichem Gefälle (Schwerkraftsprinzip) zu entwässern.
Das Abwasser dieser Entwässerungsgegenstände darf nicht über
Rückstauverschlüsse und nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen
über Abwasserhebeanlagen abgeführt werden.
In der Praxis werden jedoch oftmals auch Entwässerungsgegenstände
von den oberen Stockwerken über Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen
entwässert, weil die Trennung der Abwasserleitung sehr aufwändig
ist. Solche Installationsfehler können zu hohen Folgeschäden z.B.
bei Rückstau führen.
Nach DIN EN 12056 wird vorgeschrieben, dass Schmutzwasser, das
unterhalb der Rückstauebene anfällt, und Niederschlagswasser von
Flächen unterhalb der Rückstauebene der öffentlichen Kanalisation nur
über eine automatisch arbeitende Hebeanlage zugeführt werden dürfen.
Ausnahmen von dieser Bestimmung bilden Rückstauverschlüsse, die
unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise natürlichem
Gefälle und für Räume in Bereichen untergeordneter Nutzung, eingesetzt
werden können.

   

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